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Stichwort English Beschreibung
Studentenzimmer, Vermietung student room, renting out a Für Studenten gelten grundsätzlich keine anderen mietrechtlichen Vorschriften als für andere Mieter. Ausnahmen:
  1. Kurzfristiges Mietverhältnis: Es wird Wohnraum nur zur vorübergehenden Nutzung vermietet.
  2. Möbliertes Zimmer: Es wird ein Zimmer vermietet, dass der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat; dieses Zimmer befindet sich in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung; es darf dem Mieter nicht zum dauerhaften Gebrauch mit Familie oder anderen Personen, mit denen er einen gemeinsamen Haushalt führt, überlassen werden.
In diesen Fällen gelten folgende Mieterschutz-Vorschriften nicht:
  • Regelungen zur Mieterhöhung,
  • Beendigung des Mietverhältnisses / Kündigungsfristen,
  • Begründung von Wohneigentum (Kündigungsschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen).
Bei nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietetem Wohnraum ist generell eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist (drei Monate) zulässig. Bei möblierten Zimmern innerhalb der Wohnung des Vermieters kann spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats gekündigt werden.

Besondere Regelungen gelten für Studentenwohnheime. Da hier ein schneller Bewohnerwechsel erwünscht ist, um möglichst vielen Studierenden insbesondere zu Studienbeginn eine Unterkunft zu gewährleisten, gelten eine Reihe von Vorschriften etwa zum Kündigungsschutz nicht.